Di., 5. März 2024
Die vorläufige Schulplatzzuweisung wird am 18.3.2024 an die Eltern/Erziehungsberechtigten versendet. Davor ist es gesetzlich nicht möglich.
All jene, die sich an unserer Schule angemeldet haben, können aber davon ausgehen, dass sie einen vorläufigen Schulplatz erhalten haben. Die endgültige Aufnahme ist, wie bekannt, von der Erfüllung der Aufnahmsvoraussetzungen abhängig und entscheidet sich somit mit dem Jahreszeugnis bzw. erfolgreichen Aufnahmsprüfungen sofern diese nötig sind.
Informationspflicht laut
§5 E-Commerce Gesetz,
§14 Unternehmensgesetzbuch,
§63 Gewerbeordnung
Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz
Karl-Vogt-Straße 21 · 5700 Zell am See · Österreich
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Amtssignatur - Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Zell am See verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke: